Die Züchtungskommission des spanischen Gos d' Atura Català Clubs hat Richtlinien erarbeitet für die Zucht und Beurteilung des Gos d' Atura Català. Diese wurden auch dem deutschen Club (ehemals CCH e.V.) übergeben (Dezember 1998) und in seinem Auftrag ins Deutsche übersetzt. Im Februar 1999 wurde dann an alle Züchter und Zuchtrüdenbesitzer diese Übersetzung als Mappe geschickt. Da sowohl die Übersetzung der Richtlinien als auch die Fotos unter "Erscheinungsbild des Gos d'Atura Català " von den Mitgliedsbeiträgen finanziert wurde, wollen wir sie selbstverständlich auch allen interessierten Mitgliedern unseres Clubs zur Verfügung stellen.
RICHTLINIEN FÜR DIE ZUCHT UND BEURTEILUNG DES GOS D'ATURA CATALÀ
Mit der Zielsetzung, die unterschiedlichen Tendenzen der letzten Jahre bei der Zucht zu verdeutlichen und Anleitungen bei der Beurteilung der Exemplare zu geben, hat die Züchtungskommission des Clubs - auch im Hinblick auf die große Vielfalt von Beurteilungen, die sich ergeben haben - ein Konzept erstellt, das als Leitfaden für beide Zielsetzungen dienen soll. Die Transkription des Konzepts, das im folgenden genauer erläutert wird, wurde im Namen des Clubs im ersten Symposium der jueces de Razas Caninas de la Real Sociedad Canina de España in Alicante (28.2. - 1.3.1998) vorgelegt.
,,Mit der Zielsetzung, eine Vereinheitlichung der Beurteilungskriterien zu erreichen, hat die Züchtungskommission des Clubs Gos D'Atura Català de España angesichts des gegenwärtigen Zustands der Rasse und ihrer Zukunft es für angebracht gehalten, die folgenden Erläuterungen zum Standard zu geben, um so anzustrebende Vorzüge als auch zu korrigierende Aspekte herauszustellen.
KOPF - Kontrollieren Sie überaus schmale Schädel ebenso wie schmale oder spitze Schnauzen.
OHREN - Die Ohren sollen dreieckig, biegsam und beweglich sein, wobei sehr breite und abgerundete Ohren vom Typ eines Pointers zu vermeiden sind.
ZÄHNE - Vorsprünge im Unter- oder Oberkiefer sind gänzlich auszumerzen. Ein Klammer- Zangenbiss wird ebenso toleriert wie ein zurückgesetzter Zahn im Oberkiefer. Das Fehlen eines Premolarzahns wird auch zugelassen, doch kann das Urteil „vorzüglich“ (excelente) nicht mehr vergeben werden, sobald zwei von ihnen fehlen.
AUGEN - Vermeiden Sie überaus helle Augen. Bedenken Sie, dass der Idealfall ein dunkler Bernsteinton mit einer leichten rötlichen Tönung ist.
PIGMENTIERUNG - Achten Sie darauf, dass der Rand der Augenlider schwarz pigmentiert ist, und dass sowohl der Nasenschwamm als auch die Lippen in der gleichen Farbe sind. Eine besondere Kontrolle bei grauen oder braunen Exemplaren ist erforderlich, da sie oft eine niedrige Pigmentierung der Schleimhäute aufweisen.
KÖRPER - Zur Abwertung führen überaus lange Rümpfe, „Rundrücken“ und niedrige Kruppen, ebenso wie bei Weibchen die Ausbildung von „Sattelrücken“.
BRUST - Die Brust muss breit und gut entwickelt sein, in Proportion zum Körper und zur Größe des Exemplars. Schmale Brüste führen zur Abwertung.
STELLUNGEN - Vorne: gut ausgelotet, unter besonderer Beachtung, dass die Füße sich nicht nach außen öffnen. Hinten: herausstehende Hinterbeine sind zu vermeiden, ebenso wie zu stark sich annähernde Kniekehlen, so dass sich die Füße öffnen, im Stil einer Kuh.
SCHWANZ - Vermeiden Sie zusammengerollte Schwänze (im Stil eines Afghanen) und berücksichtigen Sie gleichzeitig, dass dies manchmal zusammen mit „Rundrücken“ vorkommt.
BEWEGUNG - Da es sich um einen funktionalen Hund handelt, muss er über einen fließenden Bewegungsablauf verfügen, wobei seitliche Neigungen und gleichzeitiges Bewegen gleichseitiger Beine zu vermeiden ist.
FARBE - Die Ausprägung intensiver Farben ist zu fördern. Helle Töne sollen immer von kohlefarbenen Tönungen am Körper, an den Ohren und am Schwanz begleitet werden. Ein Fehlen dieses Merkmals soll zur Abwertung führen.
FELL - Das Fell soll rauh und leicht gewellt sein, mit Unterfell. Überaus gelocktes oder krauses Fell ist zu vermeiden. Starke Behaarung darf die Wesenszüge der Rasse nicht verwischen lassen. Die Qualität des Fells ist ebenfalls von Bedeutsamkeit. Zur Abwertung führt Fell, das die Augen verdeckt (Bobtail).
CHARAKTER - Er kann misstrauisch sein, was nicht zu verwechseln ist mit furchtsam oder unausgeglichen. Er darf nicht beißen.
AFTERKRALLEN - Sie müssen doppelt sein, wobei zu beachten ist, dass an beiden Verknöcherungen vorliegen.
Im Anschluss an die Ausarbeitung dieses Dokuments mit Datum vom 20. Juni 1998 wurden sowohl die Züchtungskommission der gegenwärtigen „Junta Rectora del Club“ als auch die Mehrzahl der Fachrichter unserer Rasse einberufen. Sie wurden gebeten, ihren Standpunkt zum gegenwärtigen Stand der Rasse, ihre Zukunftsvorstellungen und ihre wichtigsten Beurteilungskriterien darzulegen.
Die Absicht war, einen einstimmigen Konsens zu erreichen angesichts der ständigen Diskrepanzen bei der Beurteilung der Tiere. Gleichzeitig sollte die Eingliederung neuer Fachrichter erleichtert werden, um so besser Meinungen austauschen zu können, das Wesentliche des Gos d'Atura bewerten und die grundlegenden Punkte definieren zu können, vor dem Standard, der für diese Rasse als festgesetzt gilt. Es wurde ein Dokument erstellt, das eine Erweiterung der zuvor beschriebenen Punkte darstellt, und das im folgenden dargestellt wird.
,,Mit einstimmigem Einverständnis werden die drei grundlegenden Punkte festgelegt, die es zu beurteilen gilt: CHARAKTER, FUNKTIONALITÄT UND TYP.
Im Hinblick auf den Charakter ist zu berücksichtigen, dass unsere Rasse von misstrauischem Naturell ist, woraus sich ergibt, dass sich die Richter bei der Kontaktaufnahme nicht direkt oder unvermittelt nähern sollen, sondern langsam und sacht. Läßt sich der Hund allerdings bei entsprechender Vorgehensweise nicht berühren und zeigt er aggressives Verhalten, muss er disqualifiziert werden. Dies gilt für Welpen ebenso wie für alle anderen Altersstufen. Es ist sehr wichtig, dass der Hund stets unter der Kontrolle seines Herrn steht.
AUSDRUCKSSTÄRKE - Die Lebhaftigkeit und die der Rasse gemäße Aufmerksamkeit sind zu bewerten. Ausdruckslosigkeit führt zur Abwertung.
OHREN - Zu beurteilen sind die Spitzen und die Beweglichkeit der Ohren, unter Beachtung einer möglichst hohen „inserción“ . Breite Ohren mit besonders niedriger „inserción“ führen zur Abwertung.
PREMOLAR-ZÄHNE - Das Fehlen eines Premolarzahns ist als unbedeutend einzustufen. Allerdings stellt es einen schwerwiegenden Mangel dar, wenn zwei fehlen.
BRUSTKORB - Der Rippenbereich soll gewölbt sein, weder zu flach noch zu stark ausgeprägt.
AFTERKRALLEN - Die Afterkrallen sollen doppelt und mit Zwischenzehenhaut verbunden sein. Einfache sollen nicht zugelassen sein, wobei der Existenz einer Afterkralle ohne Verknöcherung keine Bedeutung beigemessen werden soll, da das Gesamterscheinungsbild des Hundes entscheidend ist.
SCHWANZ - Schwänze, deren Absenkung sich schneckenförmig winden oder seitliche Abweichungen aufweisen, sind negativ zu beurteilen. Falls die Schwanzspitze den Rücken oder die Kruppe berührt, ist das ein Ausscheidungskriterium.
FARBE - Intensive Farben, begleitet von einer guten Pigmentierung des Nasenschwamms und der Schleimhäute sind zu fördern.
FELL - Wir müssen berücksichtigen, dass unsere Rasse Phasen des Wechsels hat. Deshalb müssen wir uns mehr auf die Struktur und die Qualität des Fells als auf dessen Länge konzentrieren.
GESCHLECHTSSPEZIFISCHE MERKMALE - Seit einigen Jahren wird ein deutlicher Größenunterschied zwischen Männchen und Weibchen festgestellt, die bei Ausstellungen die ersten Plätze belegen. Es sollte angestrebt werden, dass die Hunde Durchschnittsgrößen im Rahmen der Richtlinien aufweisen.
BESTÄTIGUNGEN - Hunden, die im Alter von einem Jahr ein überaus feines Welpenfell aufweisen, wird eine nochmalige Vorstellung ein halbes Jahr später empfohlen, um sicherzustellen, dass dieses anomale Fellmerkmal nicht von Dauer ist, was einen Mangel darstellen würde.
ÜBERPRÜFUNG VON HÜFTGELENKSDYSPLASIE - Der Club empfiehlt, Hunde, die zur Zucht bestimmt sind, röntgen zu lassen. Es soll der R.S.C.E. vorgeschlagen werden, dass in einem Abstand von zwei oder drei Jahren jedes Exemplar mit der Zielsetzung „Excelente de Monográfica“ sein Röntgenbild zur Überprüfung von Hüftgelenksdysplasie vorlegen soll.“